GKV-FinStG: Daten der KZV belegen Einbruch in der Parodontitistherapie
Patienten in Rheinland-Pfalz müssen sich auf längere Wartezeiten beim Zahnarzt einstellen. Betroffen sind schon jetzt Patienten, die an einer Parodontitis leiden. Das zeigen aktuelle Zahlen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV). Grund hierfür sind die Sparmaßnahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes. Am Dienstag debattierte der Gesundheitsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz die Folgen des Gesetzes auf die zahnärztliche Versorgung.
Die Daten der KZV Rheinland-Pfalz belegen einen Einbruch der Neubehandlungsfälle in der Parodontitistherapie. Trotz einer unverändert hohen Krankheitslast ist die Zahl im Dezember 2023 um mehr als 40 Prozent auf rund 4.000 Neufälle gefallen. Im Vorjahresmonat waren es noch über 7.000 Neupatienten. Somit wurden sogar noch weniger Parodontitispatienten behandelt als vor der Einführung der neuen Parodontitis-Versorgungsstrecke (5.100 Fälle). Sie wurde im Juli 2021 etabliert, um die Volkskrankheit und ihre hohen Folgekosten endlich wirksam zu bekämpfen. Mit einer nachhaltigen Therapie können nicht nur Zähne erhalten, sondern auch präventiv den durch eine Parodontitis deutlich erhöhten Risiken, insbesondere Diabetes mellitus, Herzinfarkt und Schlaganfall, entgegengewirkt werden.
Dramatische Fehlentscheidung
Dafür, dass die Parodontitisversorgung ausgebremst werde, macht die KZV Rheinland-Pfalz das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verantwortlich, das Anfang 2023 in Kraft getreten ist. Es begrenzt seit vergangenem Jahr die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen („Budgetierung“) – und das, obwohl der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen durch die neue Therapiestrecke zur Behandlung der Parodontitis deutlich erweitert wurde.
„Das Finanzstabilisierungsgesetz war eine dramatische politische Fehlentscheidung, dessen negative Konsequenzen jetzt voll im Versorgungsalltag durchschlagen“, kritisiert Dr. Christine Ehrhardt, Vorsitzende des Vorstandes der KZV Rheinland-Pfalz. Die unzureichende Finanzierung schränke die Behandlungskapazitäten in den Praxen ein; notwendige Versorgungen könnten nur über einen längeren Zeitraum fachgerecht erbracht werden. Patienten müssten zwangsläufig längere Wartzeiten für Termine in Kauf nehmen. „Die Patienten spüren nun auch in den Zahnarztpraxen das enge Korsett eines budgetierten Systems, in dem sinnvolle präventive Therapiekonzepte einer starren Kostengrenze gegenüberstehen.“
Die KZV-Chefin befürchtet, dass sich der durch die Gesetzgeber ausgelöste langfristige Schaden für die zahnärztliche Versorgung im Laufe des Jahres 2024 weiter verschärfen wird. Sie fordert ein Umdenken in der Politik. „Legen Sie den Fokus wieder auf das Patientenwohl und beenden Sie die Budgetierung“, appelliert Ehrhardt an den Gesetzgeber.
Weitere Informationen zur Budgetierung zahnmedizinischer Leistungen und deren negativen Folgen für die Patientenversorgung finden sich auf der Webseite www.zaehnezeigen.info.
Hintergrund: Parodontitis
Parodontitis, die unbehandelt nicht nur zu Zahnverlust führt, sondern auch Einfluss auf schwere Allgemeinerkrankungen wie Herz-Kreislauf- und rheumatische Erkrankungen nehmen kann. Sie steht unter anderem in Wechselwirkung zu Diabetes mellitus. Eine unbehandelte Parodontitis verursacht zudem hohe Folgekosten: Allein im zahnärztlichen Bereich summieren sich diese auf rund 200 Millionen Euro jährlich. Hinzukommen indirekte Krankheitskosten durch Parodontitis, die eine international vergleichende Studie für Deutschland mit rund 34,79 Milliarden Euro angibt. Die konsequente Prävention und Therapie von Parodontitis würde diese Kosten zumindest reduzieren.
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