Nachweispflicht zur fachlichen Fortbildung
Die KZBV hat das Bundesgesundheitsministerium vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und den daraus resultierenden Absagen von Fortbildungsveranstaltungen in einem Schreiben Anfang Mai gebeten, die Rechtsauffassung zu bestätigen, dass sich der Zeitraum für die Erbringung des Fortbildungsnachweises nach Paragraf 95d Absatz 3 S. 1 SGB V um die Dauer der vom Deutschen Bundestag festgestellten „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ verlängert wird. Gerade für Vertragszahnärzte, die den Fortbildungsnachweis zuletzt nicht rechtzeitig erbracht haben und nunmehr innerhalb von zwei Jahren nachholen müssen, drohen zudem Honorarkürzungen trotz mangelndem Fortbildungsangebot. Das BMG teilt diese Rechtsauffassung nur sehr begrenzt: „Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kann Ihr Ansinnen zwar grundsätzlich nachvollziehen, hält jedoch die von Ihnen erbetene Fristverlängerung aufgrund der bestehenden Angebote von Online-Fortbildungen nicht für geboten. Gleichwohl ist das BMG vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie bereit, einer Fristverlängerung für den Nachweis von Fortbildungsmaßnahmen von zunächst einem Quartal zuzustimmen.“
13.808.000.000
Euro wurden 2018 von den KZVen mit den Primär- und Ersatzkassen abgerechnet.
Quelle: KZBV
Zurück in die Praxis
Patientinnen und Patienten sollten jetzt motiviert werden, sich wieder ihrer Mundgesundheit zu widmen und die Zahnarztpraxen aufzusuchen. Die Bundeszahnärztekammer hat eine Mini-Kampagne vorbereitet, die auf Social Media Kanälen und Websites genutzt werden kann. Sie lädt Patientinnen und Patienten auf charmante Art zur Terminvereinbarung in der Zahnarztpraxis ein.Vorbereitet sind Texte für Postings sowie Bilder, die für Twitter, Facebook und Websites optimiert sind. Es müssen keine Quellen angegeben werden. Die Kampagne kann jetzt heruntergeladen werden.
Sicherheitsinteressen im Gesundheitssektor
Das Bundeskabinett hat den vom Bundministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf zur Novellierung der Außenwirtschaftsverordnung beschlossen. Im Mittelpunkt dieser Novelle steht der Gesundheitssektor. Zukünftig greift eine Meldepflicht, wenn unionsfremde Unternehmen Anteile von mehr als 10 Prozent an deutschen Unternehmen erwerben wollen, die Impfstoffe, Arzneimittel, persönliche Schutzausrüstung (zum Beispiel Mund-Nase-Masken) oder Medizingüter zur Behandlung hochansteckender Krankheiten (unter anderem Beatmungsgeräte) entwickeln oder herstellen. Die Novelle tritt mit Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft. Altmaier: „Die aktuelle Corona-Krise zeigt, wie wichtig medizinisches Know-how und eigene Produktionskapazitäten in Deutschland und Europa in Krisensituationen sein können. Gleichzeitig ist die Novelle ein wichtiger Beitrag zur dauerhaften Aufrechterhaltung eines funktionierenden Gesundheitssystems in Deutschland.“
BÄK: „Abhängigkeit von Fernost reduzieren“
„Deutschland und Europa müssen bei Schutzausrüstung und Medikamenten die Abhängigkeit von Fernost deutlich reduzieren und eigene Produktionsstätten fördern.“ Das fordert Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), in einem Interview mit der „Passauer Neuen Presse“ als Konsequenz aus der Corona-Krise. Darüber hinaus spricht sich der BÄK-Präsident dafür aus, Krankenhäusern das Vorhalten von Personal und Technik zu finanzieren. Kliniken seien Einrichtungen der Daseinsfürsorge und keine ausschließlich auf Rentabilität ausgerichteten Industriebetriebe. „Krankenhäuser müssen den Patienten dienen und nicht dem Profit. Das sollte sich ins kollektive Gedächtnis einbrennen.“ Als „ein sehr ernstes Problem“ wertet Reinhardt, dass viele Menschen aus Sorge vor Infektionen den Weg zum Arzt oder in die Klinik scheuten. Wenn wichtige Behandlungen oder Untersuchungen nicht stattfänden, könne das „sehr schnell fatale Folgen“ haben. Zuletzt hätte es 30 Prozent weniger Herzinfarkt-Patienten gegeben, aber sicher nicht 30 Prozent weniger Herzinfarkte. Im internationalen Vergleich sei das deutsche Gesundheitssystem mit der Pandemie „mit am besten“ fertig geworden. Einen kompletten Umbau hält Reinhardt deshalb für unnötig und sogar schädlich. Eine zweite Infektionswelle sei „sehr wahrscheinlich“, da noch keine ausreichende Immunität in der Bevölkerung bestehe. „Wir sollten jetzt diese Phase nutzen, um uns so gut wie möglich darauf vorzubereiten“, so Reinhardt.