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Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung als Erfolgsgaranten

Martin Hendges, Stellvertretender KZBV-Vorsitzender des Vorstands, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK und Präsident der ZÄK MP, Dr. Peter Engel, Präsident der BZÄK, Ewin Rüddel (CDU), Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des Bundestags, Dr. Wolfgang Eßer, KZBV-Vorsitzender des Vorstands, Dr. Karl-Georg Pochhammer, Stellvertretender KZBV-Vorsitzender des Vorstands

Martin Hendges, Stellvertretender KZBV-Vorsitzender des Vorstands, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK und Präsident der ZÄK MP, Dr. Peter Engel, Präsident der BZÄK, Ewin Rüddel (CDU), Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des Bundestags, Dr. Wolfgang Eßer, KZBV-Vorsitzender des Vorstands, Dr. Karl-Georg Pochhammer, Stellvertretender KZBV-Vorsitzender des Vorstands

Der Neujahrsempfang von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) fand am 28. Januar in der Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin statt.

In seiner Ansprache warb BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel um Unterstützung der anwesenden Abgeordneten vor allem bei den Themen, die die Patientenversorgung unmittelbar beeinträchtigten. Engel verwies darauf, dass das deutsche Berufsrecht durch geplante EU-Regelungen zur sogenannten Verhältnismäßigkeitsprüfung zum Schlechteren verändert würde. „Wenn wir nicht hart gegensteuern und alle an einem Strang ziehen, entsteht hier ein gigantisches Bürokratiemonster, das die Selbstverwaltung knebelt“, so Engel.

Der BZÄK-Präsident kritisierte zudem die fortschreitende Kommerzialisierung der Gesundheitsversorgung: „Hier geht es im Kern um einen Zielkonflikt zwischen unserer ärztlichen Berufsethik sowie Berufsordnung und den Rendite-Vorgaben, mit denen Private Equity Gesellschaften Investments im Gesundheitswesen suchen.“ An die MdBs appellierte er, für eine gesetzliche Regelung zu sorgen, die verhindert, dass berufsfremde Investoren Einfluss auf die Behandlung von Patientinnen und Patienten nehmen könnten, und die auch juristische Personen des Privatrechts an die Berufsordnung binde.Engel betonte zudem, dass der Missbrauch von digitalen Gesundheitsdaten unbedingt verhindert werden müsse.

Rüddel sprach im Namen aller Bundestagsfraktionen

Erwin Rüddel, MdB, Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit im 19. Deutschen Bundestag, äußerte sich zuversichtlich, dass sich Lösungen zu den angesprochenen Problemen finden ließen. Gesundheitspolitik sei ein dynamischer Prozess, viel stünde dieses Jahr noch an.
In der Digitalisierung habe man 10 Jahre verloren, aber man sei zuversichtlich, dass wir in Deutschland in zwei bis drei Jahren aufgeholt haben werden zu Ländern, die momentan als Vorbild gelten. Zudem stünde ein neues Präventionsgesetz an für eine gute, flächendeckende Versorgung. Hier seien die Zahnärzte Vorbild. Der Paradigmenwechsel „Vorsorgen statt Versorgen“ in der Zahnmedizin habe sich ausgezahlt. Die Zahnmedizin gelte als Orientierungshilfe und Vorbild.
Die Behandlung Pflegebedürftiger und Menschen mit Behinderung bliebe allerdings weiterhin eine Herausforderung und der Behandlungsbedarf würde zukünftig weiter steigen. Hier seien noch mehr niedrigschwellige Leistungen ambulant und stationär nötig.

Was Private Equity Gesellschaften angehe, werde man kontinuierlich beobachten und weiterentwickeln, ein Gutachten wird Klarheit darüber bringen, ob weitere Schritte nötig sein werden.

Besonderes Vertrauensverhältnis von (Zahn-)Arzt und Patient

Der Vorsitzende des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer, betonte die Bedeutung von Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung für das Gesundheitssystem in Deutschland betont.

Diese Werte seien tragende Pfeiler der flächendeckenden, wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Versorgung. Sie zu stärken und zu verteidigen sei eine der wichtigsten Aufgaben von Politik und Vertragszahnärzteschaft. „Es darf uns nicht gleichgültig sein, wer die zahnärztliche und ärztliche Versorgung leistet“, sagte Eßer mit Blick auf die weiter fortschreitende Kommerzialisierung eines eigentlich gemeinwohlorientierten Gesundheitssystems, etwa durch rein zahnärztliche Medizinische Versorgungszentren unter Kontrolle von Fremdinvestoren (I-MVZ). „Im Gesundheitswesen spielt Vertrauen eine zentrale Rolle. Das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und freiberuflich tätigen, weisungsunabhängigen Zahnärzten ist daher einer der Erfolgsgaranten dieses Systems.“ Gehe dieses Vertrauen durch Renditevorgaben verloren, dann wären die Auswirkungen auf die freiberufliche Berufsausübung und die am Patientenwohl orientierte Versorgung unabsehbar. „Deshalb werbe ich dafür, dass wir zur Sicherstellung und Gestaltung der Versorgung mit der Politik im Dialog bleiben. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, unser freiberufliches und selbstverwaltetes Gesundheitssystem zu verteidigen, zu stärken und für Patienten und bewährte Praxisformen zukunftsfest zu machen.“

Das Jahr 2019 habe eine Vielzahl echter Versorgungsverbesserungen für Patienten und Praxen gebracht. Beispielhaft nannte Eßer die Erhöhung der Festzuschüsse, die im Oktober in Kraft treten, die Mehrkostenregelung für mehr Transparenz in der kieferorthopädischen Versorgung sowie die Abschaffung der Degression. „Allein diese Entscheidung hat uns dem gemeinsamen Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse etwas nähergebracht.“ Erfreulich sei auch, dass es gelungen sei, für vulnerablen Gruppen wie Pflegebedürftige, Menschen mit einer Beeinträchtigung und Kleinkinder Versorgungslücken zu schließen und die zahnärztliche Prävention auszubauen.

Auch beim Thema Digitalisierung gehe es voran: „In einigen KZVen sind mehr als 95 Prozent der Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastrukur angeschlossen. Wir sind also auf der Zielgeraden.“ Mit Hochdruck werde zudem an der Realisierung nutzenstiftender Anwendungen für die zahnärztliche Versorgung gearbeitet. So sei kürzlich mit dem GKV-Spitzenverband der Vertrag zum papierlosen Antrags- und Genehmigungsverfahren unterschrieben worden. „Das elektronische Verfahren für antrags- und genehmigungspflichtige Leistungen – Stichwort Zahnersatz – ist zentraler Baustein unserer Digitalisierungsstrategie. Damit verbundene Verbesserungen werden eine deutliche Bürokratiereduktion für Praxen und mehr Transparenz für Versicherte mit sich bringen“, kündigte Eßer an. Ebenso habe die Finanzierung zur Einführung eines sicheren Kommunikationsnetzes (KOM-LE) mit den Kassen vereinbart werden können.

Eßer appellierte erneut eindringlich an den Gesetzgeber, klare Regelungen zur Haftung in Bezug auf Datensicherheit und Datenschutz zu schaffen: „So eindeutig wie unsere Verantwortung für diese wichtigen Aspekte der Digitalisierung in der Praxis ist, so klar muss geregelt werden, dass diese Verantwortung nur bis zum Konnektor für die TI gelten kann – und nicht darüber hinaus.“