Wohl begonnen, ist halb gewonnen – in diesem Webinar geht es um die Planung von Implantationen mit praktischen Abrechnungstipps am 12.07.2023 von 18.00 bis 19.30 Uhr.
Hannelore König, Präsidentin des VmF: „Wir haben das Angebot der AAZ als völlig unzureichend abgelehnt.“ Das Angebot der Arbeitgeberseite sei ein Schlag ins Gesicht aller ZFA.
Alle sprechen von KI – wir auch. Wir sind aber noch einen Schritt weiter gegangen und ließen eine KI (in diesem Fall ChatGPT) zu Wort kommen in einem Interview zum Thema Bulk-Fill-Komposite.
Experten fordern strengere rechtliche Regulierungen, mehr Transparenz und ethische Standards beim Einsatz generativer KI, um die Glaubwürdigkeit wissenschaftlicher Forschung zu wahren.
Bei der AG Dentale Technologie trafen sich Fachleute aus Zahntechnik, Zahnmedizin, Hochschule und Industrie. Fazit: Die Digitalisierung allein mildert die Nachwuchssorgen im Handwerk nicht.
Die Mitgliederversammlung des Verbands der Deutschen Dental-Industrie (VDDI) hat am 28. Juni 2023 in Köln Mark Stephen Pace als Vorstandsvorsitzender des Verbands wiedergewählt. Als stellvertretende Vorsitzende wurden Sebastian Voss, Dr. Emanuel Rauter und Olaf Sauerbier bestätigt.
Die Vertreterversammlung der KZBV) ruft die neue Bundesregierung dazu auf, die großen Erfolge bei der Mundgesundheit zu sichern und Grundlagen für die Planungssicherheit der Praxen zu schaffen.
Ab Januar 2026 werden zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder im sogenannten „Gelben Heft“ dokumentiert – dem zentralen Vorsorgeinstrument für Kinder in Deutschland.
Neben den zivilrechtlichen Ansprüchen auf Vorlage der ePA machen Patienten immer häufiger Ansprüche aus Artikel 15 DSGVO auf Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten geltend.
Nicht-ärztliches Praxispersonal spielt eine wichtige Rolle in der ambulanten medizinischen Versorgung, das ist ein Ergebnis der repräsentativen GKV-Versichertenbefragung.
Welche Erkenntnisse gab es auf der Europerio 11 in Wien? Jan Kochs Bilanz: „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben, zum Beispiel mit Honorarverlusten aufgrund fachlicher Geringschätzung für die orale Medizin.“