Zu den PAR-Richtlinien gab es natürlich auch neue Abrechnungsrichtlinien. Dazu gab es viele Videos, viele Seminare, viele Schulungen – und wie immer läuft es nun, als ob es nie anders gewesen wäre.
Im letzten Artikel unserer Serie haben wir uns mit der Berechnung von Aufbissbehelfen nach GOZ beschäftigt. Im Bema ist die Berechnung von Aufbissbehelfen im Teil 2 Behandlungen von Verletzungen des Gesichtsschädels (Kieferbruch), Kiefergelenkserkrankungen (Aufbissbehelfe) geregelt.
Optimales Terminmanagement ist entscheidend für den Erfolg einer Praxis. Besonders bei Prophylaxe-Behandlungen sollten durch eine sorgfältige Planung Leistungsüberschneidungen vermieden werden, um eine reibungslose Abrechnung sowohl im Kassen- als auch im Privatbereich sicherzustellen.
Ohne Intensivprophylaxe im höheren Alter bekommen viele Patienten spezifische orale Probleme. Daraus ergeben sich „neue“ Verantwortlichkeiten für den Zahnarzt.
Ein Thema, das immer wieder Anlass zur Nachfrage gibt, ist die korrekte Berechnung von Maßnahmen nach den Bema-Nrn. 89, 106 und 108 sowie der Ansatz der GOZ-Nrn. 4030 und 4040.
Seit 01.01.2022 ist die Unterkieferprotrusionsschiene in den Bema-Teil 2
Behandlungen von Verletzungen des Gesichtsschädels (Kieferbruch),
Kiefergelenkserkrankungen (Aufbissbehelfe) aufgenommen worden. Im Artikel erfahren Sie wie eine Behandlung zu Lasten der GKV möglich ist.
Der Aufwand ist bei einer Wurzelbehandlung nicht gering, eine Anpassung nach Behandlungsaufwand ist bei der GKV-Abrechnung aber nicht möglich. Wie sie trotzdem wirtschaftlich im Kassenbereich abgerechnet werden kann.