Die Antwort der Bundeszahnärztekammer auf den Aufruf des VmF: Es ist dabei selbstverständlich, dass nicht erforderliche Behandlungen nicht mehr durchgeführt werden sollten.
Da der Blick in die Zukunft schwerfällt: Vielleicht lohnt ein Blick auf Österreich, um herauszufinden, welche Maßnahmen taugen könnten, um die derzeitige vierte Welle zu brechen.
Um Zahnarztpraxen in Zeiten einer aktuell weiter fortschreitenden Ausbreitung von Covid-19 zu unterstützen, hat die BZÄK alle wichtigen Fragestellungen auf einer Sonderseite gebündelt.
Am Mittwoch, 25. März, hat die Europäische Kommission verkündet, den Geltungsbeginn der EU-Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation, MDR) um ein Jahr zu verschieben.
Die Klinik für Zahnerhaltung und Parodontologie Kiel möchte mehr über die psychischen Folgen der Pandemie auf Zahnmediziner, zahnärztliches Assistenzpersonal und Zahnmedizin-Studierende erfahren.