Der neue 16-seitige Ratgeber „Parodontitis – Verstehen, vermeiden und behandeln” wurde von den Fachgesellschaften für Parodontologie in Deutschland (DG Paro), Österreich (ÖGP) und der Schweiz (SSP) gemeinsam erstellt und herausgegeben.
„Junge Männer sind aber explizit ermuntert, sich diesen interessanten Beruf genauer anzuschauen", sagt Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer.
Signal stellt unseren Lesern – passend zur Urlaubszeit – zehn Reisekoffer und je zweimal Signal 8 Actions Komplettschutz und sanftes Weiss zur Verfügung.
Der Fachkräftemangel bei ZFAs verschärft sich. Mittlerweile denken rund 36 Prozent der ZFA an einen Berufswechsel. Deshalb fordert der VmF endlich bundesweite Tarifverträge.
BZÄK und VmF erinnern an die Bedeutung der Zahnmedizinischen Fachangestellten für die Praxis und appellieren daran, auch in Krisenzeiten an die Ausbildung zu denken.
Die gelernte Friseurin Pauline Hartwig kam als Quereinsteigerin in die Zahnarztpraxis- und mit 29 Jahren absolvierte sie dann noch die ZFA-Ausbildung. Jetzt ist sie die Hygienebeauftragte der Praxis.
Ihr seid von der Flutkatastrophe betroffen und wollt euch mal einiges von der Seele reden? Sylvia Gabel vom VmF bietet ein offenes Ohr – egal ob es um berufliche Fragen oder Privates geht.
Anfang April findet die nächste Tarifverhandlung für ZFA zwischen dem VmF und der AAZ statt. Mit dabei sind bisher aber wieder nur die Kammerbereiche Saarland, Hessen, Westfalen Lippe und Hamburg.
Arztbesuche sind Privatsache und daher in die Freizeit zu legen. Je nach Umfang der eigenen Tätigkeit und je nachdem, wofür ein Arztbesuch notwendig ist, kann sich dies aber als schwierig erweisen.
Die Devise des lebenslangen Lernens hat in den letzten Jahren deutlich an Popularität gewonnen. Die schnelllebige Gesellschaft und stete Entwicklungen machen ein "weiter so" in vielen Bereichen nicht möglich. Zieht sich dieser Gedanke auch so weit, dass berufliche Fortbildungen zu privat gefassten Neujahrsvorsätzen gehört? Diese Frage haben wir auf Instagram gestellt.
Sommer, Sonne, Sonnenschein: Auch bei größerer Hitze bleibt die Arbeitspflicht für Mitarbeiter bestehen. Doch Dinge wie die Raumtemperatur in Büro und Praxis unterliegen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.