MDR könnte auch heißen: Mach das richtig! - denn hier kommt es auf eine gute Strukturierung und Sorgfalt an. Wer noch im Dunkeln tappt bekommt hier Hilfe.
Die erneute Übergangsfrist für die EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) wertet der BDIZ EDI als reine Makulatur. Knapp unter 50 Prozent der Teilnehmer einer Befragung in der Dentalindustrie gibt an, Produkte aufgrund der MDR vom Markt zu nehmen.
Schon bevor die europäische Medizinprodukteverordnung „Medical Device Regulation“ –kurz MDR – im Mai 2020 endgültig verpflichtend umgesetzt werden muss, ist sie bereits jetzt in aller Munde.
Das EU-Parlament hat der geforderten MDR-Verschiebung zugestimmt, doch daduch verkürzt sich die Übergangsperiode und die bisherigen Probleme mit der Umsetzung blieben laut BVMed bestehen.
Ab dem 26. Mai muss jeder Hersteller von Medizinprodukten die Europäische Verordnung über Medizinprodukte zwingend anwenden. Aber wer ist eigentlich Hersteller im Sinne der MDR?
Viele Hersteller haben Probleme, den Bedarf von medizinischer Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln für die eigenen Produktionsstätten sicherzustellen. BVMed fordert deshalb MDR-Moratorium.
Die Einführung der MDR wurde um ein ganzes Jahr verschoben. Zeit, um Praxis, Labor oder als Anbieter von Materialien und Geräten sein Unternehmen darauf vorzubereiten.
Die europäische Medizinprodukte-Verordnung (MDR) wird ab Mai 2020 auch für die deutschen Labore verpflichtend. Eine Broschüre informiert über Änderungen und neue Anforderungen.