Das Gesetzgebungsverfahren zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geht in seine finale Phase. Am 13. Februar 2019 erfolgte noch eine Anhörung – sie kann hier in der Mediathekals Video auf bundestag.de angesehen und auch heruntergeladen werden –, und in rund vier Wochen steht das TSVG dann im Bundestag zur Entscheidung. Höchste Zeit, dass sich alle „Player“ noch einmal positionieren. Ein Problem ist, dass das BMG ständig neue Änderungsanträge zum Gesetz einbringt, die gar nicht so schnell gelesen werden können, wie sie eintreffen. Am 13. Februar wird es dann also um die letzten Details gehen. Unter den weit mehr als 30 geladenen Sachverständigen wird auch die KZBV sein. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag, hatte beim Neujahrsempfang der Zahnärzteschaft in Berlin ein Einsehen angedeutet bei dem für die Zahnärzteschaft zentralen Thema des TSVG – der Regelung zu den MVZ –, Ärzte und Zahnärzte nicht über einen Kamm zu scheren. Ein Versprechen wollte sie dazu allerdings nicht abgeben. KZBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Wolfgang Eßer hatte weiterhin als Lösung für die rein zahnärztlichen MVZ apostuliert, die Gründungsberechtigung auf räumlich-regionale und medizinisch-fachliche Bezüge zu beschränken, um damit den Zugang zur zahnmedizinischen Versorgung für Investoren zu regulieren. Bereits Ende vergangenen Jahres hatte die KZBV-Vertreterversammlung beschlossen, die Anstellungsgrenze pro Vertragszahnarzt von zwei auf vier Vollzeitkollegen zu erhöhen, was nun auch schon im Bundesmantelvertrag – Zahnärzte zusammen mit dem GKV-SV festgehalten ist. Ziel dieser Entscheidung war es, klassischen Praxen flexiblere und größere Strukturen zu ermöglichen. Eine gute Entscheidung, die, zwei Jahre früher getroffen, sicher noch wirksamer gewesen wäre. Aber gut – besser spät als nie.
Beim Neujahrsempfang hatte Eßer die Frage gestellt, ob es in Bezug auf MVZ die eine Lösung für alle Leistungsbereiche im Gesundheitswesen geben könne: „Im Krankenhaus und auch im Pflegebereich und auch in Sparten der ambulanten ärztlichen Versorgung sind Kapitalinvestoren nicht nur erwünscht, sondern vielleicht sogar erforderlich, um auch in Zukunft die Versorgung aufrecht zu erhalten.“ Im zahnärztlichen Bereich existiere dieser Bedarf eben nicht, betonte Eßer, hier funktioniere die Versorgung. Ob Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf eine Differenzierung zwischen verschiedenen Bereichen eingehen wird? Bei dem auf „Machen“ und „Geschwindigkeit“ gepolten Spahn bleibt da zumindest ein großes Fragezeichen. Nach dem Motto „Bist du zu langsam – und tschüss“ kapert er die Gematik und versuchte, den G-BA zu umgehen, um künftig Behandlungsmethoden per Anordnung als Kassenleistung selbst festlegen zu können. Schließlich will Spahn, schon allein seiner politischen Karriere wegen, Dinge realisieren und das möglichst schnell, bevor das derzeitige Regierungsbündnis so oder so zu einem Ende kommt. Wer aber beständig aufs Tempo drückt, hat nicht viel übrig für Details. Und als Schutzpatron der Selbstverwaltung kann er auch nicht gerade gelten.
Prävention ist eine Kernkompetenz der Zahnärzteschaft. Was bleibt also zu tun, egal, wie der Gesetzgebungsprozess ausgehen wird, um einer unregulierten Ausbreitung von ZMVZ vorzubeugen? Sich nur pauschal mit dem Thema Investor-ZMVZ auseinanderzusetzen, kann keine Lösung sein. Die Frage muss lauten: Wie bindet man ZMVZ in das bestehende System der Selbstverwaltung ein? Wie lassen sich ZMVZ in das Aufsichtssystem der Landesärztekammern bringen? Wie in das System der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen? Denn rechnen ZMVZ-Verbünde erst einmal direkt mit den Krankenkassen ab, ist da zwar ein Markt entstanden und Preise sinken, aber ob das dem Patientenwohl dienen würde?