Während in Berlin noch eifrig an der neuen Koalition aus SPD, FDP und Grünen geschmiedet wird, können wir Zahnmediziner mit dem Ende der Großen Koalition aus anderer Sicht zufrieden sein. Dass seit Juli dieses Jahres die neue PAR-Richtlinie in Kraft getreten ist, war ein längst fälliger, aber deshalb umso erfreulicherer politischer Schritt.
Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt
Für den durch Hartnäckigkeit erzielten Verhandlungserfolg der KZBV in Sachen PAR-Richtlinie kann der Berufsstand nur dankbar sein. Großes Kompliment! Endlich kann die Versorgungsstrecke PAR auf den wissenschaftlich anerkannten Stand in die Praxis gebracht werden. Speziell vulnerable Gruppen werden profitieren, so wie alle anderen erkrankten Patientinnen und Patienten auch. Das war dringend nötig!
Die „große Politik“ in Berlin ringt um Einigkeit, unser Berufsstand hat diese längst erreicht und zeigt aktuell ein neues Gesicht, und zwar im doppelten Sinne.
Neben dem neuen Präsidenten der Bundeszahnärztekammer Prof. Dr. Christoph Benz – das ist das eine neue Gesicht –, sind neue, zukunftsweisende Tendenzen gemeint – das ist das andere Gesicht. Erstmals wird etwa DGZMK-Präsident Prof. Dr. Roland Frankenberger zur nächsten KZBV-Vertreterversammlung eingeladen, und auch die Zusammenarbeit zwischen DGZMK und BZÄK scheint sich unter dem neuen Präsidenten Christoph Benz neu zu beleben. Alle drei Organisationen könnten gemeinsam Stellung nehmen zu den gesundheitspolitischen Entwürfen der neuen Regierungskoalition. Wir alle sind eine Zahnmedizin, deshalb sollten wir auch mit einer Stimme sprechen.
Thema zahnmedizinische Schlafmedizin und Protrusionsschienen
Ein weiteres interessantes Feld stellt die zahnmedizinische Schlafmedizin dar. Mit Protrusionsschienen lassen sich beachtliche Erfolge erzielen und über die orale Hilfe können medizinisch aufwendigere Methoden vermieden werden. Seit 2017 ist die zahnmedizinische Schlafmedizin auch Bestandteil in der von der Deutschen Gesellschaft für Schlafmedizin veröffentlichten S3-Leitlinie „Nicht erholsamer Schlaf/Schlafstörungen“.
Auch hier liegt in vielen Praxen noch echtes Entwicklungspotenzial brach, das man dringend beackern sollte. Zumal die Unterkieferprotrusionsschiene als Zweitlinientherapie zur Behandlung von obstruktiver Schlafapnoe ab 2022 Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sein wird. Auch hier geht der Dank Richtung KZBV! Die zahnmedizinische Schlafmedizin ist also ebenfalls ein Pfund, mit dem wir wuchern können!
Einsparpotenziale durch mehr Effizienz aufzeigen
Wenn die Profession mit der neuen Regierung verhandelt, könnte sie auch Einsparpotenziale durch mehr Effizienz aufzeigen. Etwa bei herausnehmbaren Zahnersatz. Dieser muss bei Schäden nicht immer komplett erneuert werden, das lässt sich längst mit dem Austausch defekter Teile wesentlich kostengünstiger regeln. Ein Anreiz sollte der Zahnärztin oder dem Zahnarzt dafür aber schon gewährt werden, etwa durch angemessene Vergütung.
Herausforderungen
Die Zukunft der Zahnmedizin wird neue Möglichkeiten bieten, aber auch Herausforderungen – so übrigens auch das Leitthema des wissenschaftlichen Kongresses zum Deutschen Zahnärztetag 2021, der am 5. und 6. November online angeboten wird. Dabei geht es auch um die Frage, wie sich Fehler vermeiden lassen. In der Diagnostik etwa stellt die KI schon jetzt selbst noch so erfahrene Kolleginnen und Kollegen in den Schatten. Die digitalen Möglichkeiten auf weiteren zahnmedizinischen Feldern bis hin zur Praxisgestaltung und -führung werden immer zahlreicher und besser. Richtig genutzt, können sie uns den Arbeitsalltag in vielen Bereichen erleichtern. Schauen wir optimistisch in die Zukunft. Wir haben allen Grund dazu!