Am 17. März 2020 kamen die Vorstände der 17 KZVen in Köln mit den Vorständen der KZBV, unter der Leitung des Vorstandsvorsitzenden, Dr. Wolfgang Eßer, und des Präsidenten der BZÄK, Dr. Peter Engel, zu einem Krisengespräch zusammen. In Zeiten von Corona einigten sich sämtliche Teilnehmer auf ein konsentiertes Vorgehen zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung. Der Corona-Krisengipfel verständigte sich auf eine gemeinsame Vorgehensweise im Umgang mit infizierten Patienten und Verdachtsfällen in der zahnärztlichen Versorgung, die in enger Abstimmung mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorbereitet wurde.
Die bislang ergriffenen Maßnahmen zur Verlangsamung der exponentiellen Ausbreitung des neuartige Coronavirus werden von Seiten der Standespolitik begrüßt und unterstützt. Ziel sei es, „eine verantwortungsvolle Versorgung für die Menschen in unserem Land aufrecht zu erhalten“, so Eßer. „Dafür müssen für die Kollegenschaft Wege aufgezeigt werden, wie sie ihre Patienten, ihre Mitarbeiter und sich selbst schützen können und zugleich handlungsfähig bleiben.“
Zahnärztliche Versorgung sicherstellen
„Wir wollen die Aufrechterhaltung der allgemeinen zahnärztlichen Versorgung sicherstellen“, betonte Eßer. Dies sei im Konsens aller KZVen gemeinsam mit der BZÄK beschlossen worden. Damit schließe man sich ausdrücklich nicht den Forderungen einiger Stimmen an, die bereits jetzt ein Herunterfahren der zahnärztlichen Versorgung auf die Notfallversorgung fordern. „Wir als Heilberufler sind dem Allgemeinwohl verpflichtet“, stellte auch Engel klar: „Es geht um Vertrauen und Verantwortung.“ Derzeit werde für die zahnärztliche Notfallversorgung von Corona-Patienten und Menschen, die in Quarantäne sind, eine Versorgungsstrecke definiert, die sich im Abstimmungsprozess mit Bund und Ländern befindet. Auf diesem Weg könne die Normalversorgung auf einem höchst möglichen Niveau gewährleistet und im Extremfall zumindest eine flächendeckende Notfallversorgung gesichert werden.
In vielen Praxen herrscht ein gewisse Verunsicherung, wie in Pandemie-Zeiten mit den Patienten umzugehen sei, stellte Engel fest. Auf den Seiten der BZÄK und KZBV sind umfangreiche Informationen für den Praxisbetrieb und das Coronavirus für Zahnärztinnen und Zahnärzte zu finden. Hier gibt es Antworten auf die meisten Fragen, etwa zum Risikomanagement. Für ihr ärztliches Handeln trügen die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Absprache mit ihren Patienten natürlich selbst die Verantwortung, so die Standespolitiker. Sie sollten gemeinsam entscheiden, welche Behandlung zu diesem Zeitpunkt sinnvoll und notwendig ist.
Derzeit gehen BZÄK und KZBV davon aus, dass die Praxen noch mit den alltäglichen Hygieneartikel ausgestattet sind, aber die Verknappung am Markt sei deutlich sichtbar, der Bedarf dringlich. Um weiteren Engpässen vorzubeugen, haben IDZ, KZBV und BZÄK einen bundesweiten monatlichen Bedarf an Händedesinfektionsmitteln, Tüchern zur Flächendesinfektion, Einmal-Handschuhen und Mund-Nasenschutz ermittelt und an das BMG übermittelt, das die Verantwortung über die Versorgungssicherheit übernommen hat. An alternativen Beschaffungsmöglichkeiten werde intensiv gearbeitet, betonte Engel.
Notfallversorgung von Corona-Patienten möglichst nicht in Praxen
Die Zahnarztpraxen selbst verfügten weder über ausreichende Schutzausrüstung zur Behandlung von Corona-Fällen noch könnten sie sich und ihre Mitarbeiter gegen virenbelastete Aerosole schützen, wenn sie im Mund-Rachenraum mit hochtourig-rotierenden Instrumenten arbeiten, stellte Eßer voran. Praxen drohte zudem nach einer solchen Behandlung die Schließung durch die Gesundheitsämter, was die flächendeckende Versorgung zusätzlich gefährde. Daher einigten sich die Standesvertreter auf eine alternatives Versorgungskonzept für Corona-Fälle, das nun auf Bundes- und Länderbene abgestimmt wird.
Für die Versorgung von Corona-infizierte Patienten und Verdachtsfällen soll das Beschaffungsamt eine ausreichende Anzahl kompletter Sets zur Schutzausstattung inklusive FFP-2-Masken besorgen, die dann über die KZVen und Landeszahnärztekammern in die Fläche gebracht werden. Die KZBV geht von einer geringen Zahl von Corona-Notfall-Patienten aus. Solange keine Krankheitssymptome vorhanden sind, könne der Behandlungsbetrieb in den Praxen nach den RKI-Vorgaben weitergehen.
Sicherstellungsauftrag bedarf finanzieller Unterstützung
Die Verbreitung des Coronavirus und die ergriffenen Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Virus durch die Politik hat auch gravierende Auswirkungen auf die betriebswirtschaftliche Situation der Zahnarztpraxen. Die Auslastung gehe spürbar zurück und stelle manche Praxis vor finanzielle Probleme, da der Ausgabenapparat konstant bleibt. Um unter diesen Umständen den Sicherstellungsauftrag für die zahnmedizinische Versorgung nicht zu gefährden, müssten die Zahlungsflüsse zwischen Krankenkassen und KZVen sichergestellt sein, so Eßer. Dazu haben KZBV und GKV-SV aktuell Verhandlungen begonnen. Derzeit werden die Abschlagzahlungen der Krankenkassen an die KZVen wie üblich weiterbezahlt. Auch wenn eine KZV oder Krankenkasse komplett unter Quarantäne stünde, würden alle Zahlungen vorgenommen. Ziel der KZBV sei es, falls das Coronavirus eine längerfristige Bedrohung bleibt, eine Regelung zwischen Kassen und KZVen auf Länderebene und KZBV auf Bundesebene zu treffen, dass auch bei sinkender Leistungsabfrage in der zahnärztlichen Versorgung weiterhin Abschlagszahlungen in der bisherigen Höhe erfolgen. Damit würden die finanziellen Einbußen ausgeglichen und der Sicherstellungsauftrag gewährleistet. Der finanzielle Ausgleich, der den Krankenhäusern wegen aufgeschobener Operationen von Gesetzgeber zugesagt wurde, solle auf den zahnärztlichen Bereich ausgeweitet werden, forderte Eßer.