Seit Jahren wird das Ziel des präendodontischen Aufbaus aus fehlender Kenntnis verwechselt mit dem restaurativen Aufbau des Restzahns zur nachfolgenden Kronenversorgung.
Parodontitis ist ein multifaktorielles Geschehen. Mit der neuen PAR-Richtlinie wird endlich ein wissenschaftlich fundiertes Behandlungskonzept geschaffen, das vielen Patienten zugutekommen wird.
Bei einer Wurzelkanalbehandlung ist bei einem Kassenpatienten im Vorfeld zu klären, ob die Behandlung den Richtlinien entspricht. Andernfalls ist die gesamte Behandlung eine Privatleistung.
Seit 1988 gelten unverändert 11 Pfennige als der Gegenwert für einen Punkt privatzahnärztlich erbrachter Leistung. Ein Festpreis, seit mehr als drei Jahrzehnten quasi zementiert, ist schon nicht mehr nur traurig, sondern eine glatte Unverschämtheit.
Nach der Pflicht kommt die Kür: Die neue Budgetierung bringt Änderungen in der Abrechnung der PAR-Therapie mit sich. Wie Sie versteckte Potenziale für sich entdecken, erfahren Sie in unserem Abrechnungs-Webinar.
Es gehört zu den Aufgaben des Zahnarztes, Lücken in der Zahnreihe des Patienten zu schließen. Denn nur mit vollständigen Zahnreihen ist ein harmonisches Interagieren der Kiefer miteinander möglich. Und wie sieht’s mit den Lücken in der Abrechnung aus? Kümmern Sie sich um diesen Lückenschluss ebenso sorgfältig?
Man muss objektiv feststellen, dass sich „Verblendbeanstandungen“ seitens der Kostenerstatter in den vergangenen drei Jahren fast halbiert haben. Aber von einigen Versicherungen und Beihilfestellen erfolgt immer noch stereotyp die Ablehnung einer Erstattung von zahntechnischen Kosten für Verblendungen im Molarenbereich.
Eine Praxis mit dem Anspruch, PAR-Therapie auf höchstem Niveau zu bieten, wird demnach auch in Zukunft auf zusätzliche Privatleistungen im Rahmen der PAR-Therapie nicht verzichten.
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sind aus der modernen Zahnheilkunde nicht mehr wegzudenken. Sie begleiten uns im Praxisalltag als Diagnosemaßnahmen und Begleitleistungen in vielen Bereichen der Zahnheilkunde.
Die vor rund dreieinhalb Jahren – auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner – in Kraft getretene novellierte Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) hat im Rückblick erhebliche Auswirkungen entfaltet. Dr. Peter Esser zieht in Folge 296 der Reihe "in puncto Abrechnung" eine Halbjahresbilanz 2015 zu den GOZ-Beanstandungen durch Kostenerstatter.