Kooperationen von Zahnärzten mit Pflegeeinrichtungen sind ein echtes Erfolgsmodell für die Verbesserung der Mundgesundheit von gesetzlich versicherten Patienten in Heimen. Das ist ein zentrales Ergebnis des ersten gemeinsamen Evaluationsberichtes von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband. Der Auswertung zufolge steht statistisch in jedem 3. Pflegeheim ein Kooperationszahnarzt im Sinne der Rahmenvereinbarung zur Verfügung, die KZBV und GKV-SV bei der Umsetzung der entsprechenden gesetzlichen Regelung im Jahr 2014 unter Mitwirkung der Träger von Heimen und Verbänden der Pflegeberufe getroffen hatten.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV: „Die wachsende Zahl von Verträgen ist Ausdruck von Akzeptanz und Notwendigkeit dieses wichtigen Versorgungsangebots. Es gewährleistet die koordinierte vertragszahnärztliche und pflegerische Betreuung von besonders vulnerablen Patienten, um die sich der Berufsstand schon lange verstärkt kümmert. Im Fokus steht die Verbesserung von Prävention und Therapie und damit der Lebensqualität von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung. Folgeerkrankungen lassen sich durch eine verbesserte Mundgesundheit verhindern, Essen und Sprechen wird erleichtert. Das wirkt sich positiv auf soziale Teilhabe aus. Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung wird es gelingen, die Mundgesundheit in der Pflege weiter nachhaltig zu verbessern. Zielvorgabe bleibt die lückenlose Abdeckung aller stationären Einrichtungen in Deutschland mit Kooperationen. Daran arbeiten wir auch künftig aktiv.“
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Vorsorge ist besser als heilen – dies gilt ganz besonders für die Zahngesundheit. Dank der Zusammenarbeit von Pflegeheimen und Kooperationszahnärzten wird die Versorgung der Heimbewohner immer besser. Gerade besonders schutzbedürftige Heimbewohner wie beispielsweise immobile oder demenziell Erkrankte profitieren von der regelmäßigen und präventionsorientierten Versorgung der Zähne direkt in den Pflegeheimen. Bei vielen Heimbewohnern können durch diese Vor-Ort-Untersuchungen Beschwerden, Zahnschmerzen oder Folgeerkrankungen wie Karies verhindert werden. Dass die Zahl der Kooperationsverträge stetig steigt, zeigt zudem, dass alle Beteiligten voll hinter dem Kooperationsmodell stehen.“
Derzeit gibt es bei anhaltend konstanter Zunahme bundesweit etwa 4.300 Verträge. Das entspricht bei rund 14.500 Pflegeeinrichtungen einem Abdeckungsgrad von 30 Prozent. Eine zahnärztliche Versorgung der Bewohner findet aber auch ohne Kooperationsvertrag statt. Bei rund 936.000 zahnärztlichen Haus- und Heimbesuchen im Jahr 2018 entfielen 89 Prozent der Besuche auf Pflegebedürftige und Menschen mit Beeinträchtigung. Diese aufsuchende Versorgung ermöglicht die Teilhabe an bedarfsgerechter, zahnärztlicher Betreuung.
Hintergrund: Pflegebedürftige Patienten können oft nicht mehr eigenverantwortlich für ihre Mundhygiene sorgen und sind auf besondere Unterstützung angewiesen. Ihre Mundgesundheit ist im Schnitt schlechter, als die der übrigen Bevölkerung. Das Risiko für Karies-, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen ist für Pflegebedürftige besonders hoch. Die Voraussetzungen für die Versorgung von Versicherten in Pflegeeinrichtungen hatten sich im Jahr 2014 erheblich verbessert. Die damals von KZBV und GKV-SV erarbeitete Rahmenvereinbarung ermöglicht es Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten, einzeln oder gemeinsam Kooperationsverträge mit stationären Einrichtungen zu schließen, um deren Bewohner vor Ort systematisch zu betreuen.
Solche Verträge beinhalten etwa eine routinemäßige Eingangsuntersuchung sowie weitere regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Zahnärzte können in Einrichtungen Befunde und Behandlungsbedarf anhand eines vorgefertigten Formblattes dokumentieren und das Personal für weitere Maßnahmen zum Erhalt oder zur Förderung der Mundgesundheit individuell anleiten. Grundlage der Vereinbarung und der Kooperationen ist das Pflegeneuausrichtungsgesetz. Das kürzlich in Kraft getretene Pflegepersonalstärkungsgesetz sieht alle drei Jahre eine Evaluierung der Verträge und ihrer Auswirkungen auf die Versorgung vor. Der gemeinsame Evaluationsbericht kann unter KZBV und GKV-SV abgerufen werden.