1955 wurde die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg im historischen Alten Rathaus in Esslingen am Neckar gegründet. Das 70-jährige Bestehen wurde mit einem Festakt begangen.
Die Erfüllung des Versorgungsauftrags bei vulnerablen Patienten in der stationären Karies-Therapie wird immer schwieriger. Von Interessenkonflikten und zu wenig OP-Kapazitäten. (Teil 2)
Mit Nina Warken steht künftig eine Frau an der Spitze des Ministeriums. Sie bringt zwar keinen medizinischen Hintergrund mit, wird von Parteikollegen aber als „durchsetzungsstark und entscheidungsfreudig“ charakterisiert.
Im dritten Teil der kleinen Reihe zum Thema Praxisabgabe bzw. Praxisübernahme geht es um wichtige Details, wenn Abgeber und Übernehmer sich in der Praxis treffen.
Nach der Erprobung der elektronischen Patientenakte in Modellregionen steht die Einführung in ganz Deutschland an. Am 29. April beginnt der bundesweite Rollout.
Mit dem positiven Votum der SPD-Mitglieder steht die neue Bundesregierung. Das Gesundheitsministerium wird künftig eine Juristin aus dem Ländle leiten.
Der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte beginnt. Zu den größten Kritikpunkten gehören nach wie vor Mängel bei der (Daten-)Sicherheit. Ein paar Stellungnahmen.
Sie führen eine erfolgreiche Zahnarztpraxis? Das kann man ändern. In dieser „Anleitung zum Praxisruin“ erfahren Sie, nicht ganz ernst gemeint, wie Sie sich davor schützen können, weiterhin erfolgreich zu sein. Lesen Sie hier Teil 8.
Extreme Hitze in Deutschland: Das hat auch Auswirkungen auf Zahnarztpraxen, was die Lagerung temperatursensibler Materialien angeht, als auch den Umgang mit hitzegestressten Patienten und Mitarbeiter, meint dzw-Chefredakteur Marc Oliver Pick.
In der KZBV-Vertreterversammlung wurde Meike Gorski-Goebel zur neuen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der KZBV gewählt, Dr. Ute Maier gab ihren Abschied vom Vorstand bekannt.
Die Vertreterversammlung der KZBV) ruft die neue Bundesregierung dazu auf, die großen Erfolge bei der Mundgesundheit zu sichern und Grundlagen für die Planungssicherheit der Praxen zu schaffen.
Neben den zivilrechtlichen Ansprüchen auf Vorlage der ePA machen Patienten immer häufiger Ansprüche aus Artikel 15 DSGVO auf Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten geltend.
Die ohnehin angespannte Situation am Dentalmarkt dürfte sich weiter zuspitzen. Was daraus für Praxisinhaber folgt, erläutert Finanzspezialist Michael Hage. (Teil 1)