Häufig trifft man bei einer Mehrkostenvereinbarung zu Kompositfüllungen auf zusätzliche Leistungen, obwohl innerhalb des Sachleistungssystems grundsätzlich das Verbot von privaten Zuzahlungen gilt.
Ein Thema, das immer wieder Anlass zur Nachfrage gibt, ist die korrekte Berechnung von Maßnahmen nach den Bema-Nrn. 89, 106 und 108 sowie der Ansatz der GOZ-Nrn. 4030 und 4040.
Durch die Änderung der PAR-Richtlinie zum 1. Juli 2021 haben neue Abrechnungspositionen Einzug in den Bema gehalten. Unsere Abrechnungsexpertin erklärt, was Sie jetzt für die Praxis wissen müssen.
Im letzten Teil der kleinen Reihe erklärt Christoph Sander, warum eine professionell betriebene Personalpolitik in jedem Unternehmen unverzichtbar ist.
Weder mit der Bewertung im Bema noch in der GOZ kann ein ausreichendes Honorar für die aufwendige Leistung einer Aufbaufüllung erzielt werden. Unsere Abrechnungsexpertin zeigt, wie es trotzdem geht.